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Waidmanns Leid: Staat verdient an der Jagd mit

Die Jagdsteuer soll in Baden-Württemberg nicht abgeschafft werden.

Stuttgart - In Baden-Württemberg soll auch künftig die Jagdsteuer erhoben werden. Eine flächendeckende Abschaffung dieser Steuer sei nicht geplant, erklärte Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage des Abgeordneten Friedrich Bullinger (FDP)

Lediglich der Zollernalbkreis verzichte seit Jahresbeginn auf die Erhebung. Die anderen 34 Landkreise im Südwesten beabsichtigten nach einer Umfrage des Landkreistages keine Abschaffung dieser Steuer, die den Kreisen landesweit pro Jahr 2,7 Millionen Euro einbringt.
Der Landesjagdverband plädiert schon seit Jahren für die Abschaffung der Steuer: Sie sei ein Relikt und ungerecht. Allein die Entsorgung von jährlich rund 40.000 überfahrenen Wildtieren durch die Jäger entlaste die Straßenbaulastträger jedes Jahr um rund drei Millionen Euro, sagte Landesjägermeister Dieter Deuschle.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Jagdsteuer ist das Kommunalabgabengesetz. Danach kann eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts erhoben werden; sie beläuft sich auf höchstens 15 Prozent des Jagdwertes. Nach Angaben des Finanzministers wird in allen alten Bundesländern mit Ausnahme von Bayern die Jagdsteuer erhoben.

Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de

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