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Einladung zur Jagd / JAgdeinladung

Die Datei zum Text können Sie hier downloaden.

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Einladung zur Jagd

Lieber Jagdfreund,

hiermit laden wir Sie herzlichst als Schütze zu unserer Treibjagd am

.....

ein. Wir treffen uns um ....Uhr in der Gaststätte..... in ........................, Tel.:, Aufbruch ...........Uhr zum ersten Treiben.

Jagdlich brauchbare Hunde sind mitzubringen. Bläser bitte das Jagdhorn nicht vergessen!

Gejagt wird auf Rotwild, Damwild, Muffelwild, Schwarzwild, Rehwild, Fuchs Hase, Fasanen.

Frühstück aus dem Rucksack, Mittags wird im Wald eine Suppe gereicht, Schüsseltreiben im Anschluß an die Jagd um ...........Uhr in der Gaststätte .......... .

Im Rahmen der jagdgesetzlichen Bestimmungen gilt diese Einladung als Jagderlaubnisschein und ist zur Jagd mitzubringen.

Ein gültiger Jagdschein und die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Jagd, bitte führen Sie auch die Waffenbesitzkarte mit. Ansonsten melden Sie sich beim Jagdleiter und reihen sich in die Treiberwehr ein.

Diese Einladung berechtigt gemäß Jagdschein zum Abschuß von wildernden Hunden und Katzen am Jagdtage.

Wir weisen auf die Unfallverhütungsvorschriften UVV Jagd 2000 hin. Diese wurden in den Fachzeitschriften veröffentlicht, können aber auch von Ihnen im Internet unter www.jagdrecht.de eingesehen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Kopie zu.

Mit Annahme der Jagdeinladung erklären Sie, daß Sie die Unfallverhütungsvorschriften UVV Jagd 2000 zur Kenntnis genommen haben und daß Sie sich im Rahmen der Jagd daran halten werden.

Für Treiber und Durchgehschützen wird Sicherheitskleidung gestellt. Schützen haben gem. der UVV ein Signalband am Hut zu tragen.

Sofern Übernachtungsmöglichkeiten unsererseits besorgt werden sollen, bitten wir, uns dies bis ......................mitzuteilen.

Ihre Antwort, gern auch via Fax auf diesem Schreiben, wird erbeten bis zum .................. an folgende Anschrift / Fax:

Keine Zusage gilt als Absage!

Mit Waidmannsheil

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Antwort:
Ich nehme die Einladung an und nehme an der Jagd teil.

Mit Waidmannsheil

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Quelle: Mit freundlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Josef Mühlenbein, www.muehlenbein.de

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