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| Hier können Sie sich über Prüfungskurse bei Jagdschulen informieren. Sie finden allgemeine Hinweise, Informationen zu Kosten sowie Tipps & Tricks zur Auswahl der passenden Jagdschule. Weitere Seitenempfehlungen:
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Der Weg zum Jagdschein
Bis in die 1970 Jahre war für Jungjäger eine drei-jährige Ausbildungszeit bei einem Lehrprinzen Pflicht. Der Nachweis über die Zeit beim Lehrprinz musste auch erbracht werden, wollte der Jäger ein Revier pachten.
Seit den 70ern bereiten sich die meisten Jagd-Interessierten im Rahmen eines 9-monatigen Ausbildungskurses auf die Jagdscheinprüfung vor. Die Kurse wurden und werden auch heute noch zumeist von den Kreisjägerschaften angeboten.
Seit den späten 1990er Jahren haben nun professionelle Jagdschulen einen großen Anteil an der Ausbildung zur Jagdscheinprüfung. Dort wird in zumeist zwei oder drei Wochen dauernden Kursen das zur Prüfung nötige Wissen vermittelt.
Wer den Jagdschein in einer Jagdschule erlernt, wird nicht mit dem gleichen Wissen in sein „Jungjägerdasein“ starten, wie ein Prüfungsteilnehmer, der über 9 Monate inkl. etlicher Wochenendveranstaltungen (Lehrjagden, Bau von Reviereinrichtungen, Jagdorganisation, etc.) schon Erfahrung in der Jagdpraxis gesammelt hat.
Jagdschulen eignen sich daher für Personen, die schon andere Gelegenheit Erfahrungen sammeln konnten (Eltern sind Jäger, längere Erfahrung als Treiber, …). Wer ohne Vorkenntnisse und praktische Erfahrung in einer Jagdschule den Jagdschein erwirbt, sollte sich anschließend erfahrenen Jägern anschließen, um sich beim „Über-die-Schulter-Schauen“ wertvolle Praxiserfahrung aneignen zu können. Derartigen Anschluss und Hilfestellung findet man in der Regel auch in den Lehrrevieren der Landesjagdverbände des Deutscher Jagdschutz-Verbands.
Die ersten Jahre als Jäger
Als Jungjäger bezeichnet man in der Jagd einen Jäger oder eine Jägerin, der oder die gerade die Jagdscheinprüfung abgelegt und den ersten Jahres-Jagdschein erhalten hat. Er oder sie bleibt drei Jahre lang Jungjäger. Das Alter der Jägerin oder des Jägers hat mit dem Status Jungjäger nichts zu tun.
Der Jungjäger ist nicht berechtigt, ein Jagdrevier von einer Jagdgenossenschaft zu pachten. Dies ist erst nach drei Jahren Inhaberschaft des Jagdscheins möglich.
Hat ein Jungjäger drei Jahre seinen Jagdschein, wird er nach jagdlichem Brauchtum "zum Jäger geschlagen". Dabei schlägt in einer scherzhaften Zeremonie ein älterer Jäger dem Jäger mit dem Hirschfänger leicht auf den Po.
Wir empfehlen allen Jungjägern, Anschluß zu erfahrenen Waidgenossen zu suchen. Was in den Lehrbüchern und Kursen vermittelt wird, sollte praktisch vertieft werden. Das geht meist am einfachsten, wenn man erfahrenen Jägern "über die Schulter" blickt.
Als Jungjäger sollte man sich auch nicht für Hege- und Reviermaßnahmen zu schade sein. Diese sind integraler Bestandteil der Jagd. Wer nur auf "Schießen aus ist", sollte sich das mit dem Jagdschei gut überlegen und alternativ ggf. einem Schützenverein beitreten. Jagd ist aktiver Naturschutz, der auch viel Arbeit mit sich bringt!
Hilfreiche Links:
- Jagdschulen im Saarland
- Jagdschulen in Baden-Württemberg
- Jagdschulen in Bayern
- Jagdschulen in Berlin
- Jagdschulen in Brandenburg
- Jagdschulen in Hessen
- Jagdschulen in Mecklenburg Vorpommern
- Jagdschulen in Niedersachsen
- Jagdschulen in Rheinland-Pfalz
- Jagdschulen in Sachsen
- Jagdschulen in Schleswig Holstein
- Jagdschulen in Thüringen
- Jagdschulen in Nordrhein-Westfalen
- Jagdschulen in der Schweiz
Quelle Bild: www.muencher-jaegerverein.de
