Jägerprüfung in Baden-Württemberg
Musterfragen
Prüfungsfragen Stand 17.12.2007 mit Lösungen: Fach 1 , Fach 2, Fach 3, Fach 4
Hilfreiche Links / Rechtsgrundlage:
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
- § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Versagung)
- § 14 Landesjagdgesetz für Baden-Württemberg (LJagdG) (Jägerprüfung, Jagdschein)
- Jägerprüfungsordnung (JPrO)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Jägerprüfung
- Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan zur Jägerausbildung in Baden-Württemberg
- http://www.landesjagdverband.de
Prüfungsordnung
Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen. Den Nachweis, dass Sie die für die Ausübung der Jagd erforderliche Sachkunde beherrschen, erhalten Sie mit Bestehen der Jägerprüfung.
Seit August 2006 gilt in Baden-Württemberg eine neue Jägerprüfungsordnung. Die Inhalte der Ausbildung und Prüfung orientieren sich am Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan.
In der Jägerprüfung müssen ausreichende Kenntnisse
- der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues (Prüfungsfach 1),
- des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen) (Prüfungsfach 2),
- der Führung von Jagdhunden, des Jagdbetriebes, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel (Prüfungsfach 3),
- im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht (Prüfungsfach 4) und
- Fertigkeiten im jagdlichen Schießen
nachgewiesen werden.
Diese Kenntnisse müssen Sie in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung erwerben. Der Lehrgang umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden.
Nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über die jagdliche Ausbildung.
Zuständig:
Mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2006 der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. beliehen.
Voraussetzung:
-
abgeschlossene jagdliche Ausbildung
(spätestens zum Zeitpunkt des Prüfungsabschnittes "Jagdliches Schießen", die Ausbildung darf jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen) - Vollendung des 15. Lebensjahres (zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung)
Ablauf:
Wenn Sie sich termingerecht zur Prüfung angemeldet haben und die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, erhalten Sie als Zulassung zur Prüfung mindestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn eine Ladung von der Prüfungsstelle (Landesjagdverband).
Die Jägerprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss (bestehend aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern) abgelegt. Sie besteht aus verschiedenen Abschnitten, die in folgender Reihenfolge durchzuführen sind:
-
Schießprüfung
jagdliches Schießen (einschließlich der Handhabung von Jagdwaffen und Faustfeuerwaffen) -
schriftlicher Teil
in vier Prüfungsfächern entsprechend dem Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan zur Jägerausbildung in Baden-Württemberg (Dauer: zwei Stunden) -
mündlich-praktischer Teil
in vier Prüfungsfächern entsprechend dem Prüfungs- und Ausbildungsrahmenplan zur Jägerausbildung in Baden-Württemberg (Dauer je Prüfungsfach: in der Regel 15 Minuten)
Der Notenschlüssel für die schriftliche Prüfung:
- Note 1: 30 – 29 richtig beantwortete Fragen
- Note 1,5: 28 – 27 richtig beantwortete Fragen
- Note 2: 26 – 25 richtig beantwortete Fragen
- Note 2,5: 24 – 23 richtig beantwortete Fragen
- Note 3: 22 – 21 richtig beantwortete Fragen
- Note 3,5: 20 – 19 richtig beantwortete Fragen
- Note 4: 18 – 17 richtig beantwortete Fragen
- Note 4,5: 16 – 15 richtig beantwortete Fragen
- Note 5: 14 – 13 richtig beantwortete Fragen
- Note 5,5: 12 – 9 richtig beantwortete Fragen
- Note 6: 8 – 0 richtig beantwortete Fragen
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis (beziehungsweise bei Nichtbestehen einen schriftlichen Bescheid).
Unterlagen:
-
Nachweis über die jagdliche Ausbildung
(Dieser ist mit der Anmeldung einzureichen – das ist sechs Wochen vor dem festgesetzten Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung – und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Jahre sein. Ist die Ausbildung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, kann der Nachweis bis spätestens vor Prüfungsbeginn nachgereicht werden. Der Nachweis kann in begründeten Fällen direkt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor Prüfungsbeginn ausgehändigt werden.) - wenn Sie minderjährig sind: schriftliche Einverständniserklärung Ihrer gesetzlichen Vertreter
Frist:
Die Anmeldung zur Jagdprüfung muss schriftlich, spätestens sechs Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung erfolgen. Jährlich werden mindestens vier Prüfungstermine angeboten.
Die Termine werden vom Landesjagdverband öffentlich bekannt gemacht und sind in dessen Internetauftritt zu finden.
Ob an dem jeweiligen Termin auch tatsächlich eine Prüfung in der gewünschten Region stattfindet, hängt im Wesentlichen von der Anzahl der Anmeldungen ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Prüfungsstelle (Landesjagdverband).
Kosten:
Außer den Kosten, die für den Besuch eines Ausbildungslehrgangs entstehen, fallen Prüfungsgebühren an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Landesjagdverband.
Sonstiges:
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung, die im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt wird, stehen Prüfungsfragen im Online-Auftritt des Landesjagdverbandes zum Download zur Verfügung.
Jägerprüfung für Falkner
Sie können eine eingeschränkte Jägerprüfung absolvieren, wobei die Schießprüfung entfällt. Das Bestehen der Jägerprüfung für Falkner berechtigt Sie jedoch nicht zur Lösung eines Jagdscheins.