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xxlteam
Mitglied seit: 20.04.2007
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 213
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Montag, 30. Mai 2011 21:14:38
Hund schiessen - ist das erlaubt?
Hallo - bei uns ging folgende Frage per Email ein - was ist Eure Meinung dazu:
Hallo,
Ich und mein Vater gehen öfters mal mit unseren Hund im Wald oder auf Wiesen bzw in der Feldmark Spazieren. Wir lassen unseren Hund nur da frei laufen, wo keine Leinenpflicht heerscht.
Nun trotz ist uns schon passiert, dass unser Hund einem Vogel oder Reh etc. Hinterher rennt, und dann meist nach einer Minute wieder zu uns kam.
Jetzt die Frage:
Wenn unser hund nocheinmal auf wiesen abhaut, Darf ein Jäger bzw Förster ihn abschiessen?
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Eduard56
Mitglied seit: 30.03.2010
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 348
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Dienstag, 31. Mai 2011 06:40:53
Re: Hund schiessen - ist das erlaubt?
Rein rechtlich darf der Jäger den "wildernden" Hund schießen, wenn er alleine und mehr wie 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, oder wenn er nicht mehr im Einwirkungsbereich des Besitzers ist. Dieser Einwirkungsbereich fängt dort an, wo der Hund nicht mehr auf die Stimme seines Herrn hört und der fängt bei manchen Hunden ja schon bei 5 Meter, oder sobald er von der Leine ist an. Da habt ihr aber kein Problem, wenn ihr den HUnd wirklich nur von der Leine laßt, wo es erlaubt ist, denn in JAGDGEBIETEN IST LEINENPFLICHT. Wobei die wenigsten Jäger beim ersten Mal sofort schießen, aber das sieht sofort anders aus, wenn er einem Reh hinterherjagd. Dann ist er berechtigt und wird es auch wahrscheinlich machen.
Vielleicht sprecht ihr mal mit dem Jäger in eurem Bereich, wie er es sieht, falls euer Hund mal kurz eine oder mehrere Minuten ein Reh jagdt. Er wird euch dann sicher an die Leinenpficht erinnern. Ansonsten sollte euer Hund gut versichert sein, denn wenn er das reh auf eine Straße jagdt und es zu einem Unfall kommt, dann ist euer Hund, oder besser gesagt ihr, schuldig.
Nach dem neuen Gesetz müssen fast alle Hunde (je nach Größe und Bundesland) in Städten an die Leine. Dafür gibt es dann oft Hundewiesen oder andere ausgeschilderte Bereiche. Nach dem Jagdgesetz ist es Hundebesitzern aber schon lange verboten, daß ihre Hunde die Möglichkeit zum Wildern haben. Also Leinenzwang oder 100% Gehorsam und Wildreinheit (bedeutet, daß ihr den Hund auf den ersten 5 Metern zurückrufen könnt, oder daß er garnicht erst losrennt.)
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Hallodri
Mitglied seit: 09.10.2010
Land/PLZ:: Deutschland/73XXX
Postings: 8
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Dienstag, 31. Mai 2011 21:58:11
Re: Hund schiessen - ist das erlaubt?
Also hier in BW besteht auserhalb geschlossener Ortschaften leider kein Leinenzwang, innerorts muß Bello an die Leine. Diese regelung finde ich mit verlaub zum ko....! , mir wurden nämlich im letzten Jagdjahr 2 Rehe von Hunden gerissen. Am ostermontag saß ich nachmittags auf Jungfüchse am Bau an, nach ewa einer halben Stunde rührte sich was, es war ein Schäferhund der alle Eingänge des Fuchsbaus kontrolierte ich hatte gute Lust diesen Köder zu erschießen denn von seinem Besitzer war weit und breit nichts zu sehen. Nach etwa 5 Min. war der Hund wieder weg und ich wollte ihnverfolgen, um eventuell seinen Besitzer ausfindig zu machen. Doch leider war weder der Hund noch sein Herrchen zu finden. Im nachhinein hab ich mir überlegt ob ich nicht doch hätte schießen sollen und gleich an Ort und Stelle im Fuchsbau verschwinden zu lassen.Aber es ist nicht einfach einen Hund zu erschießen, denn er hat eine Familie zu der er gehört, und man will sich ja nicht schuldig machen und als Herzloser Schießer dastehn. Leider habe ich vor einer Woche schon wieder ein totes von einem Hund gerissenes Rehkitz im Wald gefunden. Bei der nächsten begegnung mit einem Hundebesitzer der seinen Hund nicht im Griff hat und ihn jede Dickung durchstöbern läßt, werde ich meine Waffe ins Auto legen und anschließend den Hundebesitzer verprügeln. Aber den Hund werde ich trotzdem nicht erschießen, obwohl das Recht auf meiner Seite wäre.
1.Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. 2.Fuchs kann immer kommen.
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Eduard56
Mitglied seit: 30.03.2010
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 348
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Mittwoch, 01. Juni 2011 06:28:30
Re: Hund schiessen - ist das erlaubt?
Keiner erschießt gerne einen Hund, aber manchmal muß man es machen, weil der Besitzer beratungsresistent ist. Wenn du es gemacht hast, dann werf ihn auf die Straße und fahr 2x drüber, sonst wartet mal auf dich jemand, wenn du vom Hochsitz kommst.
Es gibt irgendwo die Formulierung, daß der Hund immer im Einwirkungsbereich des Besitzers sein muß und wenn er das nicht kann, dann muß er an die Leine. Besonders in Ruhebezirken des Wildes.
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C&R
Mitglied seit: 24.06.2007
Land/PLZ:: Deutschland/82XXX
Postings: 496
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Mittwoch, 01. Juni 2011 19:04:50
Re: Hund schiessen - ist das erlaubt?
An alle Hundehalter - wer seinen Hund nicht kontrollieren kann, packt ihn an die Leine. Hab letzte Woche gesehen, wie ein großer, "braver" und eine ausgewachsene Kuh angenommen hat ... Die hat dann den elektrotzaun durchbrochen und ist auf die Straße gerannt ... Und da haette es fast richtig gekracht! Das kann dann auch mal sehr teuer werden und die Gesundheit von Menschen kosten
_____________________________________ JÄGER - ANGLER - FLIEGENFISCHER
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gracia24
Mitglied seit: 09.08.2011
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 3
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Dienstag, 09. August 2011 12:20:05
Re: Hund schiessen - ist das erlaubt?
Bin erst sei heute im Forum, und habe leider jetzt auch erst die Diskussion mitbekommen was das Schiessen auf den Hund betrifft. Ich bin der Meinung es gibt Jäger, die sind nicht gleich mit der Flinte dabei, wenn sie einen Hund weiter als 200 Meter vom Herrchen sehen. Bei uns im Revier ist das jedenfalls so. Ansonsten kann ich das schon nachvollziehen, wenn da ein Hund nicht mehr hört und anfängt dem Wild hinterher zu hetzen.
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto von Bismarck [url=http://www.financefinder24.de/]private Krankenversicherung[/url] )
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