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Jägerprüfung in Berlin

Musterfragen

Aktuell liegen uns leider noch keine Musterfragen und -antworten vor. Falls Sie im Besitz derartiger Unterlagen sind, würden wir uns über eine Zusendung freuen.

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Hilfreiche Links / Rechtsgrundlage:

Merkblatt über die Zulassung zur Jägerprüfung, zur eingeschränkten Jägerprüfung und zur Falknerprüfung des Landes Berlin

Rechtsgrundlage:

Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung) vom 5. März 2002 (GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Nr. 76 der Anlage zum Gesetz vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125)

Antragsformulare

Die Antragsformulare sowie eine Kopie der Jäger- und Falknerprüfungsordnung erhalten Sie von der Jagdbehörde Adresse s. o.), bzw. können die Unterlagen von der Internetseite

www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/jagd/de/pruefung.shtml

heruntergeladen werden. Anträge sind zu richten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – I E 101 - (Anschrift s.o.).

Anmeldetermin:

Anträge müssen schriftlich bis jeweils zum 01. Dezember bei der Jagdbehörde – Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / I E 101 - eingegangen sein.

Anträge, die nach diesem Termin bei der Jagdbehörde eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt!

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Polizeiliches Führungszeugnis neueren Datums - nicht älter als 3 Monate – Hinweis: als Nachweis für die Beantragung die Quittung über die Verwaltungsgebühr einreichen; Zeugnis wird meist direkt vom Zentralregister Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übersandt; Zulassung zur Prüfung wird erst erteilt, wenn Führungszeugnis bei der Jagdbehörde vorliegt

2. Kontoauszug über die eingezahlte Prüfungsgebühr (siehe umseitig)

3. Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Jagdwaffenprüfung (mindestens gültig für den Monat der Jagdwaffenprüfung eines jeden Prüfungsjahres). Hinweis: Für Antragsteller zur Jägerprüfung, die am Vorbereitungslehrgang des Landesjagdverbandes Berlin e.V. teilnehmen und dort versichert sind, ist ein Nachweis nicht erforderlich. Für Antragsteller, die die eingeschränkte Jägerprüfung oder die Falknerprüfung ablegen wollen, bedarf es nicht des Abschlusses einer Jagdhaftpflichtversicherung.

4. Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters mit amtlicher Beglaubigung der Unterschrift

5. Eine Erklärung, ob und wann ein Antrag auf Zulassung zur Jäger- , zur eingeschränkten Jäger- bzw. Falknerprüfung gestellt und aus welchem Grund dieser ggf. versagt wurde.

6. Für die Anmeldung zur Falknerprüfung ist der Nachweis der bestandenen Jägerprüfung oder einer bestandenen eingeschränkten Jägerprüfung oder der Antrag auf Zulassung zur gleichzeitig laufenden Jägerprüfung bzw. eingeschränkten Jägerprüfung zu erbringen.

Als Nachweis gilt:

  • die Kopie des Jägerprüfungszeugnisses oder

  • die Kopie der Verlängerung des Jahresjagdscheins

  • Antrag auf Zulassung.

Prüfungsgebühr:

  • Jägerprüfung 154,00 EUR

  • eingeschränkte Jägerprüfung 120,00 EUR

  • Falknerprüfung 90,00 EUR

Rechtsgrundlage:

Tarifstelle 6040 des Gebührenverzeichnisses der Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) vom 1. Juli 1988 (GVBl. S. 1132), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März

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